Hongkonger SFC warnt vor Globiance und CoinCola wegen nicht lizenzierter Krypto-Dienste
Die HK SFC hat zwei Krypto-Plattformen auf ihre Warnliste gesetzt und vor unlizenziertem Handel sowie Berichten über Schwierigkeiten bei Nutzerauszahlungen gewarnt.

Kurzzusammenfassung
Zusammenfassung ist KI-generiert, von der Redaktion überprüft.
Die SFC hat Globiance und CoinCola wegen Betriebs ohne die erforderlichen Lizenzen gerügt.
Anleger berichteten von Schwierigkeiten beim Abheben von Vermögenswerten von Plattformen, die mit Globiance verbunden sind.
Beide Firmen stehen im Verdacht, nicht genehmigte Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte zu bewerben.
Unlizenzierte Plattformen unterliegen nicht der Aufsicht der SFC und bieten daher keinerlei Anlegerschutz.
Die Marktaufsicht in Hongkong hat Anleger zur Vorsicht aufgerufen. Die Hong Kong Securities and Futures Commission (SFC) erklärte, dass zwei Krypto-Plattformen ohne Genehmigung tätig sind. Die Warnung folgt auf Berichte, wonach die Unternehmen in Hongkong Handel mit virtuellen Vermögenswerten anbieten, ohne über die erforderlichen Lizenzen zu verfügen.
Laut dem Hong Kong Economic Journal hat die SFC die Plattformen sowie deren zugehörige Websites auf ihre offizielle Warnliste gesetzt. Der Schritt unterstreicht die wachsende regulatorische Sorge. Zugleich soll die Öffentlichkeit dazu angehalten werden, nicht lizenzierte Anbieter zu meiden.
In der Warnung genannte Plattformen
Die SFC nannte Globiance X Limited und Globiance HK Limited, zusammen als Globiance bezeichnet, sowie CoinCola. Nach Angaben der Behörde geben diese Unternehmen an, in Hongkong Plattformen für den Handel mit virtuellen Vermögenswerten zu betreiben. Sie verfügen jedoch nicht über eine Lizenz der SFC.
Aus diesem Grund vermutet die Aufsicht, dass die Firmen nicht genehmigte Aktivitäten ausüben. Nach dem Recht in Hongkong müssen Krypto-Handelsplattformen strenge Vorgaben erfüllen, bevor sie ihre Dienste der Öffentlichkeit anbieten. Diese betreffen unter anderem Verwahrung, Risikokontrollen und den Schutz der Anleger. Plattformen außerhalb dieses Systems unterliegen keiner Aufsicht.
Anlegerbeschwerden sorgen für zusätzliche Bedenken
Die Aufsichtsbehörde verwies zudem auf Beschwerden von Nutzern. Nach Angaben der SFC berichteten einige Anleger von Problemen bei der Abhebung von Vermögenswerten von Plattformen mit Bezug zu Globiance. Solche Hinweise gelten bei Aufsehern häufig als Warnsignal, da Verzögerungen bei Auszahlungen auf Liquiditäts- oder Betriebsprobleme hindeuten können.
In ihrer Mitteilung betonte die SFC, dass nicht lizenzierte Plattformen außerhalb ihres regulatorischen Zuständigkeitsbereichs liegen. Das bedeutet, dass Anleger nur sehr begrenzten Schutz haben, wenn etwas schiefläuft. Im schlimmsten Fall könnten Nutzer ihr gesamtes Kapital verlieren. Die Behörde forderte die Öffentlichkeit auf, vor dem Handel oder der Einzahlung von Geldern den Lizenzstatus einer Plattform zu prüfen.
Breitere Botschaft zu Risiken im Kryptomarkt
Die Warnung verdeutlicht Hongkongs härtere Haltung bei der Aufsicht über den Kryptosektor. In den vergangenen Jahren hat die Stadt ein Lizenzregime für Handelsplattformen mit virtuellen Vermögenswerten eingeführt. Ziel ist es, Krypto-Aktivitäten zu ermöglichen und zugleich die Risiken für Privatanleger zu begrenzen. Nach Angaben der SFC soll die Warnliste der Öffentlichkeit helfen, riskante Anbieter zu erkennen. Sobald eine Plattform auf der Liste erscheint, wird Anlegern geraten, sie zu meiden und bestehende Engagements zu überdenken. Zudem ruft die Behörde dazu auf, mutmaßliches Fehlverhalten zu melden.
Darüber hinaus dient der Fall als Erinnerung für Krypto-Nutzer in der gesamten Region. Die Regulierung unterscheidet sich je nach Rechtsraum, doch nicht lizenzierte Plattformen bergen oft höhere Risiken. Auch wenn ein Anbieter online aktiv oder bekannt wirkt, heißt das nicht, dass er vor Ort zugelassen ist. Die SFC erklärte, sie werde die Lage weiter beobachten. Zugleich bekräftigte sie, dass Anleger ausschließlich lizenzierte Plattformen nutzen sollten. Mit zunehmender Durchsetzung ist damit zu rechnen, dass Aufsichtsbehörden weitere öffentliche Warnungen aussprechen, sobald sie nicht genehmigte Krypto-Aktivitäten feststellen.
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